Garantiebedingungen für das PERLES Elektrowerkzeug - PERLES Power Tools

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GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR DAS PERLES ELEKTROWERKZEUG

Alle Perles-Elektrowerkzeuge (im Folgenden: die Elektrowerkzeuge) wurden gemäß den Standards des Perles-Qualitätssicherungssystems gründlich geprüft und getestet.

Der Hersteller gewährleistet die Garantie für die Elektrowerkzeuge gemäß den hier festgelegten Bedingungen in Form einer kostenlosen Reparatur von Material- oder Herstellungsfehlern, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auftreten. Diese Garantie schränkt die Rechte des Käufers, die sich aus der Haftung des Verkäufers für Mängel aus dem Kaufvertrag ergeben, und die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.
Zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechten des Käufers im Zusammenhang mit dem Kauf des Elektrowerkzeugs gilt für das Elektrowerkzeug die Garantie gemäß den folgenden Bedingungen:

1. NAME DES ELEKTROWERKZEUGS

2. GARANTIEGEBER

Der Hersteller und Garantiegeber ist das Unternehmen ATECH elektronika d.o.o., Bač pri Materiji 30, 6242 Materija, Slowenien, Registrierungsnummer: 5433282000 (im Folgenden: der Hersteller).

3. VERKÄUFER

4. TERRITORIALE ABDECKUNG

Diese Garantie gilt auf dem Gebiet des Landes, in dem der Verkäufer seinen Hauptsitz hat. Sollte das Elektrowerkzeug außerhalb dieses Gebiets erworben worden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragshändler, um zu klären, ob in diesem speziellen Fall eine andere Garantie gilt.

5. GARANTIEZEIT

Für alle neuen Elektrowerkzeuge gilt eine Standardgarantiezeit von 12 Monaten. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum, das durch das Datum der Originalrechnung oder eines anderen Kaufbelegs nachgewiesen wird.

5.1. VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT

Der Hersteller bietet die Möglichkeit, die Standardgarantiezeit um weitere 24 Monate zu verlängern, so dass sich eine Gesamtgarantiezeit von 36 Monaten ab dem Kaufdatum ergibt.

Um die Garantieverlängerung in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer sein neu erworbenes Elektrowerkzeug innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum (das auf der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis angegeben ist) auf der Website des Herstellers registrieren. Darüber hinaus muss der Käufer seine Zustimmung zur Speicherung der erforderlichen Daten geben, die online eingegeben werden müssen, und er muss diese Bedingungen akzeptieren. Nach erfolgreicher Registrierung des Elektrowerkzeugs wird das Registrierungszertifikat automatisch an den Käufer geschickt. Zusammen mit der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis (aus dem die Produkt-ID, die Seriennummer und das Kaufdatum eindeutig hervorgehen) dient das Registrierungszertifikat als Nachweis für die verlängerte Garantiezeit.

Die erweiterte Garantie schließt ausdrücklich Zahnräder und Zahnkränze, Kollektoren, Bürsten, Spannsysteme (Bohrköpfe, Pulse …), Lager, Kupplungen, Sägeblätter, Bohrer und sonstiges Zubehör sowie andere Teile, bei denen Anzeichen von Verschleiß sichtbar sind, aus.

5.2. GARANTIE-BEDINGUNGEN

Alle Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Die Garantiezeit für die Geltendmachung von Garantie-, Nachgarantie- oder sonstigen Ansprüchen beginnt mit dem Kaufdatum des Elektrowerkzeugs oder mit der Abholung eines reparierten oder ausgetauschten Elektrowerkzeugs durch den Käufer. Im Falle einer Reparatur des Elektrowerkzeugs läuft die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer das reparierte Elektrowerkzeug erhält oder ab dem Datum der Ausstellung der Rechnung für die Reparatur des Elektrowerkzeugs, je nachdem, was zuerst eintritt, vorausgesetzt, die Reparatur ist so beschaffen, dass die Garantie für das gesamte Elektrowerkzeug neu zu laufen beginnt, andernfalls beginnt die Garantiezeit nur für den Teil des Elektrowerkzeugs neu zu laufen, der im Wesentlichen repariert oder ersetzt wurde.

6. RÜCKGABE DES ELEKTROWERKZEUGS

Das Elektrowerkzeug muss zusammen mit der Garantiekarte und der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis (mit eindeutiger Angabe der ID des Elektrowerkzeugs, der Seriennummer und des Kaufdatums) an den Verkäufer oder das autorisierte Servicezentrum des Herstellers zurückgegeben werden.

In einigen Ländern schickt Ihr lokaler Händler für Elektrowerkzeuge das Elektrowerkzeug an ein autorisiertes Servicezentrum.
Wenn Sie ein Elektrowerkzeug an ein autorisiertes Servicezentrum schicken, muss es sicher und ohne gefährliche Inhalte verpackt, mit der Adresse des Absenders versehen und mit einer Beschreibung des Fehlers versehen sein.

7. REPARATURKOSTEN

Jeder Ersatz oder jede Reparatur im Rahmen dieser Garantie ist kostenlos. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung in einigen Ländern können Lieferkosten oder Porto anfallen.

Falls der Käufer versucht, eine Garantie für ein Elektrowerkzeug geltend zu machen, das nicht diesen Garantiebedingungen entspricht, oder im Falle einer offensichtlich unberechtigten Reklamation, gehen alle im Zuge der Reparatur entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers.

8. REPARATUR ODER ERSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN

Perles behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Elektrowerkzeuge zu reparieren oder zu ersetzen, die ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den spezifischen Bedingungen der Garantie zurückgegeben werden. Sollte ein Austausch erforderlich sein, wird dieser durch ein identisches Modell vorgenommen. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr hergestellt wird oder das Elektrowerkzeug aus anderen Gründen nicht verfügbar ist, wird dem Käufer ein gleichwertiges oder verbessertes Modell zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Reparatur wird der Hersteller das Elektrowerkzeug innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung des Garantieantrags des Käufers reparieren, andernfalls wird das Elektrowerkzeug durch ein neues ersetzt. Ausgetauschte Teile oder Elektrowerkzeuge gehen in das Eigentum des Herstellers über.

Der Käufer muss das reparierte oder ausgetauschte Elektrowerkzeug innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum abholen, an dem er schriftlich dazu aufgefordert wurde. Im Falle einer nicht abgeholten Ware kann der Hersteller oder der Verkäufer dem Käufer ohne vorherige Ankündigung eine Vertragsstrafe für jeden Tag der Nichtabholung des Elektrowerkzeugs in Rechnung stellen. 

Falls der Käufer ein repariertes oder ausgetauschtes Elektrowerkzeug nicht innerhalb von 2 Monaten nach einer Benachrichtigung aus dem vorigen Absatz abholt und sofern der Gesamtbetrag der Vertragsstrafen nicht bezahlt wurde, kann der Hersteller das Elektrowerkzeug zum Preis und der Käufer nach eigenem Ermessen verkaufen, vorausgesetzt, der Kunde erhält eine vorherige schriftliche Benachrichtigung gemäß den geltenden Vorschriften.

9. INSTANDHALTUNG UND ERSATZTEILE

Für die Dauer von 3 Jahren nach Ablauf der Garantiezeit (einschließlich der verlängerten Garantiezeit) bietet der Hersteller weiterhin die Wartung des Elektrowerkzeugs und seiner Ersatzteile als kostenpflichtige Dienstleistung an, die vom Hersteller oder von anderen fachlich qualifizierten Personen, die einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller haben, durchgeführt wird.

10. GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN

Während der Garantiezeit sind alle Fehler des Elektrowerkzeugs, die auf Verarbeitungs- oder Materialfehler zum Zeitpunkt des Kaufs zurückzuführen sind, durch die Garantie abgedeckt. Die Garantie beschränkt sich auf die Reparatur und/oder den Ersatz und umfasst keine weiteren Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zufällige oder Folgeschäden. Die Garantie schließt ausdrücklich aus (ohne Einschränkungen): Schäden am Elektrowerkzeug, die durch natürliche Abnutzung entstanden sind. Beschädigung des Elektrowerkzeugs durch höhere Gewalt. Elektrowerkzeuge, deren ursprüngliche Kennzeichnung (Handelsmarke, Seriennummer) verunstaltet, verändert oder entfernt wurde. Jedes Elektrowerkzeug, das manipuliert, verändert und/oder ergänzt wurde. Schäden am Elektrowerkzeug, die entstehen durch: Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen; Transport nach dem Kauf des Elektrowerkzeugs; unsachgemäße Verwendung; Überlastung des Elektrowerkzeugs; Defekte, die durch ungeeignete Umgebungsbedingungen oder unzulässige Arbeitsumgebungen (Einwirkung von Wasser, chemischen Substanzen, physischen Stößen …) entstehen; Anschluss des Elektrowerkzeugs an eine ungeeignete Stromversorgung (Spannung, Frequenz …); unzureichende Wartung oder Pflege; Schäden, die durch die Verwendung von nicht originalen und/oder nicht von Perles zugelassenen oder gelieferten Teilen und Zubehörteilen verursacht wurden; Änderungsversuche und/oder Reparaturen durch nicht autorisierte Vertreter oder Personen; Komponenten (Teile und Zubehör), die einem natürlichen und normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kohlebürsten, Lager, Netzkabel, Zusatzgriff, Transportkoffer usw.